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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der SchadenGutachten.App · Fassung · gültig ab
Nur für Unternehmer. Die SchadenGutachten.App wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „SchadenGutachten.App“ (nachfolgend „App“) einschließlich der kostenlosen Testphase zwischen , , (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung und bei jeder Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen (z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gewerbeanmeldung, Nachweis der Kammer- oder Verbandszugehörigkeit).
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für ihren Inhalt ist eine Vereinbarung in Textform maßgeblich.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden die App für die Dauer des Vertrags in folgenden Fassungen bereit: als Programm für Mac und Windows (Download im Kundenkonto), als App für iPhone und iPad (kostenloser Download im App Store von Apple) sowie als browserbasierte Anwendung. Die installierten Fassungen arbeiten auf dem Endgerät des Kunden; den Server des Anbieters nutzen sie für Anmeldung, Lizenzprüfung, Kundenkonto, Rechnungen und Team-Funktionen. Die App dient der Erstellung und Verwaltung von Schaden-, Wert- und Versicherungsgutachten sowie der zugehörigen Projekte, Fotos, Dokumente, Kalkulationen, Prüfungen und E-Mails. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Tarif.
- Datenhaltung. Die Arbeitsdaten des Kunden (insbesondere Projekte, Gutachten, Fotos, Dokumente, E-Mails) werden auf den Endgeräten des Kunden und in einem vom Kunden gewählten Speicher abgelegt: IONOS HiDrive oder STRATO HiDrive, ein Ordner auf dem Endgerät (auch der Ordner eines Cloud-Dienstes wie iCloud Drive, OneDrive oder Dropbox, den dessen Programm abgleicht) oder ausschließlich der Speicher des Endgeräts („Nur auf diesem Gerät“). Über einen Cloudspeicher schließt der Kunde einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Liegen die Arbeitsdaten ausschließlich auf einem Endgerät, ist für deren regelmäßige Sicherung (Gesamtsicherung) allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter speichert die Arbeitsdaten nicht auf seinen Servern. Die installierten Fassungen verbinden sich direkt vom Endgerät mit HiDrive und mit dem E-Mail-Postfach des Kunden; die Daten laufen dabei nicht über den Server des Anbieters. In der browserbasierten Fassung leitet der Server des Anbieters diese Zugriffe technisch bedingt ohne Speicherung weiter; diese Durchleitung erfolgt als Auftragsverarbeitung nach § 12.
- Nicht geschuldet sind der Cloudspeicher, das E-Mail-Postfach, der Internetzugang und die Endgeräte des Kunden. Systemvoraussetzungen: Mac mit Apple-Chip ab macOS 13, Windows 10 oder 11 (64 Bit), iPhone oder iPad ab iOS bzw. iPadOS 16, für die browserbasierte Fassung ein aktueller Webbrowser (Safari, Chrome, Edge oder Firefox in einer vom Hersteller unterstützten Version).
- Eingabe- und Arbeitshilfe. Die App ist ein Software-Werkzeug zur Erfassung, Gliederung, Berechnung, Darstellung und Ausgabe der Angaben des Kunden. Sie dient ausschließlich als Eingabe- und Arbeitshilfe. Der Anbieter erstellt keine Gutachten, trifft keine fachlichen Feststellungen oder Bewertungen und erbringt keine Sachverständigen-, Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Ingenieurberatung. Geschuldet ist die Bereitstellung der Software nach Maßgabe dieses Vertrags, nicht ein bestimmter fachlicher Inhalt oder Erfolg der mit ihr erstellten Arbeitsergebnisse.
- Verantwortung für Arbeitsergebnisse. Der Kunde ist Verfasser aller mit der App erstellten Dokumente und trägt die alleinige fachliche Verantwortung für deren Inhalt, insbesondere für Ergebnisse, Berechnungen sowie Text- und Bildinhalte. Er prüft sie vor jeder Verwendung, Unterzeichnung, Weitergabe und jedem Versand auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität. Die App fordert vor der ersten Nutzung und vor jeder Ausgabe eines Dokuments (PDF, Druck, Export, Versand) eine entsprechende Bestätigung an.
- Fachliche Arbeitshilfen. Vorlagen, Textbausteine, Rechenhilfen, Tabellen, Indizes, Normverweise und Voreinstellungen (z. B. Baupreisindizes, Normalherstellungskosten, Gebührentabellen) sind unverbindliche Arbeitshilfen. Sie ersetzen nicht die Prüfung durch den Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sie im Einzelfall anwendbar, vollständig und auf dem neuesten Stand sind; die Auswahl von Verfahren, Ansätzen und Werten obliegt dem Kunden. Mit der App automatisch ausgelesene oder übernommene Inhalte (z. B. per Texterkennung erfasste Positionen aus Angeboten und Rechnungen) hat der Kunde vor ihrer Verwendung mit dem Original abzugleichen.
- Nutzungshinweise. Ergänzend gelten die Nutzungshinweise, die der Kunde bei der Registrierung und vor der ersten Nutzung der App bestätigt. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor.
- Der Anbieter darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen, insbesondere eines Hosting-Anbieters.
- App für iPhone und iPad. Die App für iPhone und iPad ist im App Store kostenlos erhältlich. Ihre Nutzung setzt ein Konto mit gültiger Nutzerlizenz nach diesen AGB voraus; in der App selbst werden keine Käufe angeboten. Für das Herunterladen und Installieren gelten ergänzend die Bedingungen von Apple, insbesondere der Standard-Lizenzvertrag für Endnutzer (EULA). Vertragspartner für die Nutzung der App, für Support, Wartung und Gewährleistung ist allein der Anbieter, nicht Apple.
§ 3 Vertragsschluss, Konto, Testphase
- Die Darstellung der App und der Tarife auf der Website ist kein verbindliches Angebot.
- Konto und Testphase. Der Kunde legt über die Registrierung ein Konto an und bestätigt seine E-Mail-Adresse. Mit der Bestätigung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag für eine Testphase von 14 Tagen zustande. Die Testphase endet automatisch. Es entsteht keine Zahlungspflicht, und die Testphase geht nicht ohne Bestellung in einen entgeltlichen Vertrag über.
- Bestellung. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Nutzungsvertrags im gewählten Tarif ab, wahlweise als Abonnement (monatliche oder jährliche Abrechnung) oder als Kauf (einmalige Vergütung). Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung per E-Mail oder mit der Freischaltung der Lizenz zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt.
- Der Anbieter speichert den Vertragstext (Bestelldaten und die jeweils gültigen AGB). Die AGB sind jederzeit auf dieser Seite abrufbar und können gedruckt oder gespeichert werden. Vertragssprache ist Deutsch.
- Der Kunde hat bei Registrierung und Bestellung zutreffende und vollständige Angaben zu machen, insbesondere Firma, Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse, und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die App im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Die App besteht aus den Anwendungen „Schadengutachten“, „Wertgutachten“ und „Versicherungsgutachten“. Der Kunde wählt eine oder mehrere Anwendungen; sie bilden zusammen mit gebuchten Zulagen einen Vertrag, wahlweise als Abonnement mit einheitlicher Laufzeit und Kündigung nach § 9 oder als Kauf nach Absatz 7. Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Preis für die erste Anwendung, einer Zulage je weiterer Anwendung, gegebenenfalls der Zulage für MailDesk und – im Tarif „Team“ – dem Preis je gewähltem Mitbenutzer. Der Kunde kann nur die Funktionen der gebuchten Anwendungen nutzen. Mit einer nicht (mehr) gebuchten Anwendung erstellte Daten bleiben erhalten; sie verbleiben beim Kunden (§ 2 Abs. 2, § 9 Abs. 5) und können nach erneuter Buchung der Anwendung wieder bearbeitet werden. Die Testphase umfasst die drei Anwendungen und MailDesk. Kunden mit einem Abonnement oder Kauf ohne MailDesk können MailDesk einmalig für 14 Tage unentgeltlich testen; der Test endet automatisch und begründet keine Zahlungspflicht. MailDesk (Abruf, Zuordnung, Archivierung und Versand von E-Mails) ist nur als Zulage zu mindestens einer gebuchten Anwendung erhältlich. Für Verträge, die vor Einführung dieses Preismodells geschlossen wurden, gelten die bei ihrer Bestellung vereinbarten Tarife fort.
- Der Umfang der Nutzung ergibt sich im Übrigen aus dem Tarif (insbesondere gebuchte Module und Anzahl der Nutzer). Je lizenziertem Nutzer (Hauptnutzer und jeder Mitbenutzer) dürfen gleichzeitig bis zu zwei Desktop-Installationen (Mac oder Windows) und bis zu zwei Mobilgeräte (iPhone oder iPad) angemeldet sein, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Ein Wechsel ist über die Geräteverwaltung im Kundenkonto möglich. Die installierten Fassungen prüfen die Lizenz regelmäßig online und sind nach einer erfolgreichen Prüfung bis zu sieben Tage ohne Internetverbindung nutzbar. Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
- Der Kunde darf die App nicht vermieten, Dritten zur Nutzung überlassen oder für Dritte betreiben. Er darf keine technischen Schutzmaßnahmen, Lizenz- oder Geräteprüfungen umgehen, die App nicht über das nach § 69d und § 69e UrhG zulässige Maß hinaus vervielfältigen, bearbeiten, dekompilieren oder zurückentwickeln und keine automatisierten Massenabfragen an die Server des Anbieters richten.
- Alle Rechte an den vom Kunden eingegebenen Inhalten und an seinen Arbeitsergebnissen verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte.
- Verstößt der Kunde erheblich gegen Absatz 3 oder 4, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Abmahnung in Textform vorübergehend sperren. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn ein weiteres Zuwarten wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist (z. B. bei Angriffen auf die Server). Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
- Kauf. Beim Kauf erhält der Kunde gegen eine einmalige Vergütung ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht im Umfang des gekauften Tarifs (Anwendungen, MailDesk, Anzahl der Mitbenutzer). Eine Verlängerung oder Kündigung entfällt. Aktualisierungen (Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen) stellt der Anbieter für die Dauer seines Angebots ohne Zusatzkosten bereit; ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Die für die Nutzung erforderlichen Serverdienste (Anmeldung, Lizenzprüfung) hält der Anbieter für mindestens fünf Jahre ab dem Kauf bereit. Ein Kauf kann im Kundenkonto erweitert, aber nicht reduziert werden; eine Erweiterung kostet den Differenzbetrag zum dann gültigen Kaufpreis.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und teilt dem Anbieter einen Missbrauchsverdacht unverzüglich mit.
- Datensicherung. Da die Arbeitsdaten beim Kunden liegen (§ 2 Abs. 2), ist der Kunde für deren regelmäßige, dem Risiko angemessene Sicherung selbst verantwortlich, insbesondere für die Sicherung seines Cloudspeichers. Die App unterstützt dies durch automatische Wiederherstellungspunkte und eine Exportfunktion.
- Der Kunde ist für die von ihm verarbeiteten Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Dritter (z. B. Auftraggeber, Geschädigte, Beteiligte, auf Fotos erkennbare Personen) berechtigt ist und die Informationspflichten gegenüber diesen Personen erfüllt.
- Nutzt der Kunde die E-Mail-Funktionen, verwendet er ausschließlich eigene, ihm zur Nutzung überlassene Postfächer und hält die Bedingungen seines E-Mail-Anbieters sowie das geltende Recht ein, insbesondere beim Versand von Nachrichten an Dritte.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (§ 10 Abs. 1).
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der App oder rechtswidrigen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Prüfpflicht. Der Kunde prüft Arbeitsergebnisse nach § 2 Abs. 5 vor ihrer Verwendung. Er bewahrt Originalbelege und Originalaufnahmen auf und verwendet nur Bilder und sonstige Inhalte, an denen er die erforderlichen Rechte hat.
- Berufsrecht. Der Kunde beachtet die für ihn geltenden berufs- und standesrechtlichen Pflichten und unterhält eine seiner Tätigkeit angemessene Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
- Aufbewahrung. Die App ist kein revisionssicheres Archiv. Gesetzliche und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten erfüllt der Kunde in eigener Verantwortung.
§ 6 Verfügbarkeit, Support, Weiterentwicklung
- Der Anbieter stellt die serverseitigen Funktionen (Anmeldung, Lizenzprüfung, Durchleitungen nach § 2 Abs. 2) mit einer Verfügbarkeit von % im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen des Internets, des Cloudspeichers oder des E-Mail-Postfachs des Kunden und Fälle höherer Gewalt (§ 14). Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 8–18 Uhr) durch.
- Die App ist so gestaltet, dass bereits auf dem Endgerät vorhandene Daten auch ohne Verbindung zum Server weiter bearbeitet werden können. Der Abgleich wird nachgeholt, sobald die Verbindung wieder besteht.
- Support leistet der Anbieter per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Anfragen beantwortet er in angemessener Zeit, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
- Der Anbieter darf die App weiterentwickeln, an den Stand der Technik, geänderte rechtliche Anforderungen oder Sicherheitserfordernisse anpassen und Funktionen ändern, sofern die vertraglich vereinbarten wesentlichen Funktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Schränkt eine Änderung die Nutzung wesentlich ein, kündigt der Anbieter sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bereits im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise des gewählten Tarifs. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Beim Abonnement wird die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich, je nach Tarif) im Voraus berechnet. Beim Kauf wird die einmalige Vergütung mit der Bestellung, eine Erweiterung mit ihrer Freischaltung berechnet. Die Rechnung für einen Folgezeitraum wird in der Regel sieben Tage vor dessen Beginn erstellt. Rechnungen werden als PDF und zusätzlich als E-Rechnung im Format XRechnung (EN 16931) per E-Mail übermittelt und stehen im Kundenkonto zum Abruf bereit.
- Rechnungen sind innerhalb von Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, und zwar über eine der im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten.
- Preisänderungen. Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Im Fall einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
- Zahlungsarten. Der Kunde zahlt je nach Angebot im Bestellvorgang per SEPA-Lastschrift, über PayPal oder per Überweisung. Die gewählte Zahlungsart gilt auch für Folgerechnungen, bis der Kunde sie im Kundenkonto oder in Textform ändert.
- SEPA-Lastschrift. Mit der Wahl der SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat für alle fälligen Forderungen aus diesem Vertrag. Der Anbieter kündigt jeden Einzug mit Betrag und Fälligkeitstag in der Rechnung an (Vorabankündigung). Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Kalendertag vor dem Einzug verkürzt. Der Kunde sorgt zum Einzugstermin für ausreichende Deckung. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere Bankentgelte), trägt der Kunde.
- PayPal. Bei Zahlung über PayPal wird der Kunde zu PayPal weitergeleitet; es gelten ergänzend die Bedingungen von PayPal. Der Zahlungslink steht in der Rechnungs-E-Mail und im Kundenkonto bereit.
§ 8 Zahlungsverzug, Sperre
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
- Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur App sperren. Voraussetzung ist, dass er den Kunden zuvor in Textform gemahnt und ihm dabei unter Androhung der Sperre eine Frist von mindestens sieben Tagen zur Zahlung gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Sperre bestehen.
- Die Sperre betrifft nur den Zugang zur App. Die Arbeitsdaten des Kunden auf seinen Endgeräten und in seinem Cloudspeicher bleiben unberührt. Nach Eingang der offenen Beträge hebt der Anbieter die Sperre unverzüglich auf.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Die Absätze 1 bis 3, 6 und 7 gelten für Abonnements; für den Kauf gilt § 4 Abs. 7. Das Abonnement beginnt mit der Freischaltung der Lizenz und läuft für den im Tarif vereinbarten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr). Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum gleicher Länge, wenn er nicht gekündigt wird.
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens am letzten Tag des laufenden Abrechnungszeitraums zugehen. Sie erfolgt im Kundenkonto unter „Konto & Lizenz → Verträge hier kündigen“ oder in Textform (z. B. per E-Mail an ). Der Anbieter bestätigt die Kündigung per E-Mail. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums kann der Kunde die Kündigung zurücknehmen. Eine bereits erstellte Rechnung für den folgenden Zeitraum wird bei fristgerechter Kündigung storniert.
- Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor,
- wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht,
- wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 4 oder § 5 verstößt,
- wenn der Kunde bei Vertragsschluss unzutreffend angegeben hat, als Unternehmer zu handeln.
- Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht und der Zugang zur App. Die Arbeitsdaten des Kunden verbleiben auf seinen Endgeräten und in seinem Cloudspeicher. Insbesondere Fotos, Dokumente, erzeugte PDF-Dateien und archivierte E-Mails liegen dort als gewöhnliche Dateien vor. Der Kunde kann vor Vertragsende zusätzlich eine Sicherungsdatei exportieren. Die Kontodaten behandelt der Anbieter nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
- Im Voraus gezahlte Vergütung wird bei Vertragsende nicht erstattet. Ausgenommen ist eine Kündigung aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund oder nach § 6 Abs. 4 bzw. § 7 Abs. 4. In diesen Fällen erstattet der Anbieter die Vergütung für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig.
- Änderung des Umfangs. Der Kunde kann den Vertrag im Kundenkonto unter „Konto & Lizenz → Abo ändern“ jederzeit erweitern (weitere Anwendung, MailDesk, Wechsel von „Solo“ zu „Team“, weitere Mitbenutzer). Eine Erweiterung wird sofort wirksam; für den restlichen, bereits abgerechneten Zeitraum wird die Preisdifferenz anteilig berechnet. Eine Reduzierung (Abbestellen einer Anwendung oder von MailDesk, Wechsel von „Team“ zu „Solo“, weniger Mitbenutzer) wird zum Ende des laufenden, bereits abgerechneten Zeitraums wirksam (Mindestlaufzeit); bis dahin bleibt der bisherige Umfang nutzbar. Mindestens eine Anwendung muss gebucht bleiben; zur vollständigen Beendigung gilt Absatz 2. Ein Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung erfolgt durch Kündigung zum Laufzeitende und neue Bestellung.
§ 10 Mängelrechte
- Für die Überlassung der App gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 536c BGB) und dabei, soweit möglich, die Umstände ihres Auftretens zu beschreiben. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist. Dies kann auch durch eine Umgehungslösung geschehen, wenn diese für den Kunden zumutbar ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Eine Minderung kann der Kunde nicht durch Abzug von der laufenden Vergütung geltend machen. Sein Anspruch auf Rückzahlung einer zu viel gezahlten Vergütung bleibt unberührt.
- Wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) kann der Kunde erst kündigen, wenn der Anbieter eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos verstreichen lässt oder die Abhilfe fehlschlägt.
- Kein Mangel liegt vor bei unerheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sowie bei Störungen, die auf Endgeräten, Browsern, dem Cloudspeicher oder dem E-Mail-Postfach des Kunden, auf unsachgemäßer Bedienung oder auf Eingriffen des Kunden beruhen.
- Während der unentgeltlichen Testphase haftet der Anbieter für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. § 11 Abs. 5 bleibt unberührt.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- im Rahmen einer übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten nach § 5 Abs. 2 ordnungsgemäß gesichert hätte.
- Der Anbieter des Cloudspeichers und der E-Mail-Anbieter des Kunden sind nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Für deren Leistungen steht der Anbieter nicht ein.
- Während der unentgeltlichen Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den übrigen Fällen des Absatzes 1.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
- Arbeitsergebnisse. Die Absätze 1 bis 7 gelten auch für Schäden, die aus der Verwendung von mit der App erstellten Arbeitsergebnissen entstehen. Hat der Kunde ein Arbeitsergebnis entgegen § 2 Abs. 5 und § 5 Abs. 7 ungeprüft verwendet, weitergegeben oder versendet, ist dies als Mitverschulden (§ 254 BGB) zu berücksichtigen. Der Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter, denen der Kunde Arbeitsergebnisse überlässt.
§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
- Personenbezogene Daten des Kunden, die für Konto, Vertrag und Abrechnung erforderlich sind, verarbeitet der Anbieter als Verantwortlicher nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
- Soweit der Server des Anbieters Arbeitsdaten des Kunden durchleitet (§ 2 Abs. 2), handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter des Kunden. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit der Annahme dieser AGB in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
- Für die Arbeitsdaten und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten Dritter ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
§ 13 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen, als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich. Sie verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre.
- Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 14 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit und solange diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und nicht zumutbar abwendbar waren. Dazu zählen z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik bei Dritten, großflächige Störungen der Strom- oder Telekommunikationsnetze und Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Zahlungspflichten bleiben unberührt, soweit die Leistung erbracht wurde.
§ 15 Änderungen der AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Solche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, die Einführung neuer Funktionen und Anforderungen der Sicherheit. Die Änderung darf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschieben.
- Der Anbieter teilt die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt dabei die Änderungen hervor. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen in Textform oder in der App zustimmt.
- Stimmt der Kunde bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht zu, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist , sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, genügt für Erklärungen die Textform (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der betroffenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
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